Michael Grandt
Corona-Schulden: Grundstücke, Wohnungen, Erspartes – nichts ist mehr sicher
Die Corona-Schulden werden immer gigantischer. Eine Vermögensabgabe und/oder ein Lastenausgleich sind keine Tabus mehr. Aber es werden noch viel mehr Möglichkeiten diskutiert, wie man Sie zur Kasse bitten kann.
Wie will der Staat das in der Corona-Pandemie »vorgestreckte« Geld, welches mit einer gigantischen Verschuldung einhergeht, von den Bürgern wieder zurückholen? Darüber streiten sich die Gemüter.
Der »Zahltag« rückt immer näher
In linkspolitischen Kreisen wird das ganz offen diskutiert: Die Linke und auch Teile der SPD sprechen sich für eine Vermögensabgabe aus. Noch soll es nur die »Superreichen« treffen, aber das ist Augenwischerei. Eine Vermögensabgabe oder ein Lastenausgleich würde die Staatsverschuldung nur dann langfristig verringern, wenn die Mehrheit der Bürger zur Kasse gebeten wird.
Vorbilder dafür gibt es in unserer Geschichte mehr als genug:
• Wehrbeitrag (1913)
• Reichsnotopfer (1919)
• Hauszinssteuer (1924)
• Lastenausgleichsgesetz (1952)
Lastenausgleich und Vermögensabgabe stehen sogar im Grundgesetz
Das wissen viele gar nicht. In Artikel 106 (GG) heißt es:
»(1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:
1. die Zölle,
2. die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach Absatz 2 den Ländern, nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam oder nach Absatz 6 den Gemeinden zustehen,
3. die Straßengüterverkehrsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern,
4. die Kapitalverkehrssteuern, die Versicherungssteuer und die Wechselsteuer,
5. die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,
6. die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer,
7. Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften.«
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages resümieren:
»Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.«
Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche:
Der Staat wird sich die Gelder des Corona-Schutzschildes von rund 1,8 Billionen Euro zurückholen. Unklar ist nur noch, in welcher Form dies geschehen wird.
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Montag, 09.11.2020